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BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung einer Beförderung eines Beamten wegen enger Verbindungen zum Nationalsozialismus - Rüge einer Verletzung des Gleichheitssatzes bei Unterlassung einer Entscheidung in gleichgelagerten Fällen - Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht in bezug auf ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1960 - VIII A 46/60
- BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rechts- und sachwidrig erlangten Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen und die dadurch gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 99). - BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rechts- und sachwidrig erlangten Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen und die dadurch gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 99). - BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60
Hieraus kann aber nichts zugunsten der Revision hergeleitet werden; denn Art. 3 GG gibt, wie das Berufungsgericht mit Recht ausgeführt hat, keinen Anspruch auf eine Wiederholung von Rechtsfehlern (BVerwGE 3, 88).
- BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60
Gegen die Anwendung des § 7 G 131 kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben Vertrauensschuts nur denjenigen von dieser Vorschrift betroffenen Angehörigen des öffentlichen Dienstes gewährt werden, die schon vor der Anwendung dieser Vorschrift rechtsgleich (endgültig) im Sinne des § 19 G 131 wiederverwendet waren, und das zudem nur in den Fällen, in denen die Begleitumstände der rechtsgleichen (endgültigen) Wiederverwendung zu dem Schluß nötigen, diese Wiederverwendung beruhe auf einer "negativen" Entscheidung der obersten Dienstbehörde zu § 7 G 131, habe also nach dem Willen der obersten Dienstbehörde das Rechtsverhältnis des Betroffenen nach dem Gesetz zu Art. 131 GG in einer die nachträgliche Anwendung des § 7 G 131 ausschließenden Weise abschließend regeln sollen (BVerwGE 9, 155 und ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts). - BVerwG, 25.01.1956 - II C 3.53
Rechte, die durch rechts- oder sachwidrige Ernennungen oder Beförderungen erlangt …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rechts- und sachwidrig erlangten Rechte und Rechtsstellungen zu beseitigen und die dadurch gestörte Gleichheitsordnung wiederherzustellen (vgl. BVerfGE 3, 58 [146]; BVerwGE 2, 10 [14]; 3, 99). - BVerwG, 03.03.1961 - VI C 135.60
Bindung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an eine offensichtlich …
Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60
Hiernach und nicht entscheidend nach formalen Merkmalen beurteilt es sich, ob eine beamtenrechtliche Maßnahme, durch die eine solche vom Gesetz mißbilligte Rechtsstellung erlangt ist, als "Ernennung" oder "Beförderung" im Sinne des § 7 G 131 anzusehen oder jedenfalls ihr gleichzuerachten ist (vgl. Beschluß des Senatsvom 3. März 1961 - BVerwG VI C 135.60 -). - BVerwG, 26.04.1961 - VI C 158.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.01.1963 - II C 173.60
Mit der Anwendbarkeit des § 7 G 131 auf eine besoldungsrechtliche Höhergruppierung hat sich bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts befaßt; er hat hierzu in seinemUrteil vom 26. April 1961 - BVerwG VI C 158.59 - folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 03.05.1963 - VI C 165.61
Festsetzung des Ruhegehalts eines früheren Berufssoldaten - Verbesserung des …
So hat der erkennende Senat z.B. den Begriff der Ernennung bzw. Beförderung im Sinne des § 7 Abs. 1 G 131 auch auf eine besoldungsrechtliche Höhergruppierung erstreckt (vgl. das Urteil vom 26. April 1961 - BVerwG VI C 158.59 - und neuerdings das Urteil des II. Senats vom 17. Januar 1963 - BVerwG II C 173.60 -).